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Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten


Gemeinderat beschließt Förderrichtlinie zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Isenbüttel:

In Deutschland fehlen laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung derzeit mehr als 15.000 Ärztinnen und Ärzte. Bis 2035 werden jedes Jahr rund 9.000 Medizinerinnen und Mediziner aus dem Beruf ausscheiden. Auch in Isenbüttel könnte es zu einem Versorgungsengpass kommen, sollten sich keine Nachfolger für die bestehenden Praxen finden. 

Ein zentrales Ziel der Gemeinde Isenbüttel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Da sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum entscheiden, will die Gemeinde Isenbüttel zusätzliche Anreize schaffen, damit eine Ansiedlung in Zukunft weiterhin attraktiv bleibt, bzw. wird.  Auch um dem Strukturwandeln in der Gesundheitsversorgung Rechnung zu tragen, muss es ein Ziel der Gemeinde sein, mit dieser Förderung Praxisgründungen, -erweiterungen oder -übernahmen zu erleichtern und somit eine Ansiedlung attraktiver zu machen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. Die Gemeinde Isenbüttel entscheidet im Einzelfall als bewilligende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.